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VOC – Verordnung

Achtung! Bitte beachten: VOC – Verordnung (gültig ab 01.01.2007)

Wir sind verpflichtet uns abzusichern, dass

  • Produkte, die nicht der VOC – Verordnung entsprechen, nur zur Restaurierung von Oldtimern
  • zur Abfüllung  von Spraydosen
  • Lackierung von Fahrzeugen bestimmter Institutionen ( Bundeswehr, Feuerwehr, öffentlicher Dienst (ausschließlich Stadtgebiet), Zivilschutz
  • Industrielackierungen

Der Groß- und Einzelhändler ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich Produkte, die der VOC – Verordnung entsprechen, für Fahrzeuglackierungen verkauft werden und auch nur dort Anwendung finden.

Der Käufer bestätigt mit dem Erwerb der Ware, dass

  • er mit der ChemVOCFarbV vertraut ist
  • er von uns ausreichend informiert wurde
  • er die gekauften Produkte nur für den o.g. Zweck verwendet
  • er Produkte, die nicht der VOC – Verordnung ensprechen, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle verwendet.

Mit dem Erwerb der Produkte geht die Verantwortung für den gesetzmäßigen Gebrauch auf den Käufer über.

 

Ihr Team vom autolackmarkt