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VOC – Verordnung
Achtung! Bitte beachten: VOC – Verordnung (gültig ab 01.01.2007)
Wir sind verpflichtet uns abzusichern, dass
- Produkte, die nicht der VOC – Verordnung entsprechen, nur zur Restaurierung von Oldtimern
- zur Abfüllung von Spraydosen
- Lackierung von Fahrzeugen bestimmter Institutionen ( Bundeswehr, Feuerwehr, öffentlicher Dienst (ausschließlich Stadtgebiet), Zivilschutz
- Industrielackierungen
Der Groß- und Einzelhändler ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich Produkte, die der VOC – Verordnung entsprechen, für Fahrzeuglackierungen verkauft werden und auch nur dort Anwendung finden.
Der Käufer bestätigt mit dem Erwerb der Ware, dass
- er mit der ChemVOCFarbV vertraut ist
- er von uns ausreichend informiert wurde
- er die gekauften Produkte nur für den o.g. Zweck verwendet
- er Produkte, die nicht der VOC – Verordnung ensprechen, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle verwendet.
Mit dem Erwerb der Produkte geht die Verantwortung für den gesetzmäßigen Gebrauch auf den Käufer über.
Ihr Team vom autolackmarkt


